Lieber Kunde,

wir geben unsere vertraglichen Erklärungen stets unter den nachfolgenden Bedingungen ab. Abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt werden, haben keine Gültigkeit.

I. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir sind zur Lieferung erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung verpflichtet.Die Angaben in Katalogen, Preislisten oder sonstigen
Unterlagen, wie Zeichnungen, Abbildungen und Leistungsbeschreibungen sind Näherungswerte und erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung vereinbart.

II. Preisstellung

Alle Preise verstehen sich inclusive der gesetzlichen Steuern, insbesondere der Umsatzsteuer.

III. Lieferfristen

Lieferzeiten und Lieferdaten gelten nur als annähernd vereinbart. Sie sind als Fixgeschäft nur dann vereinbart, wenn ausdrücklich schriftilch bestätigt wurde, dass nach Ablauf des Lieferdatums der Vertrag rückgängig gemacht werden kann und, sofern uns ein Verschulden trifft, Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden kann.
Eine Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Partner gegebenenfalls zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Werk verlas-sen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung we-sentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse.
Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Von uns werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen Ihnen baldmöglichst mitgeteilt.
Teillieferungen sind innerhalb der von uns angegebenen Lieferfristen zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben oder sie handelsüblich sind.
Soweit und solange Sie fällige Forderungen nicht erfüllen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzubehalten, nachdem wir Ihnen diese Möglichkeit angekündigt haben.

 

IV. Lieferumfang

Der Lieferumfang und der vertragliche Gebrauchszweck wird durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.
Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Besteller zumutbar sind.

 

V. Annullierungskosten

Treten Sie unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Ihnen bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

VI. Abnahme und Gefahrenübergang, Versendung der Sache

Die Kosten der Versendung an einen anderen Ort als unseren Geschäftssitz tragen Sie. Wir können die Ware, wenn Sie uns kein sicheres Zahlungsmittel anbieten auf Ihre Kosten auch per Nachnahme übersenden. Im übrigen wählen wir die Versendungsart nach unserem billigen Ermessen aus.
Verpackungen werden Ihr Eigentum und von uns berechnet.
Sie sind verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch uns) erfolgt die Übergabe in Dernbach. Sie sind berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu prüfen. Sie müssen, den Liefergegenstand innerhalb derselben Frist annehmen, es sei denn, sie sind unverschuldet vorübergehend zur Annahme verhindert.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache geht auf Sie über, sobald wir auf Ihr Verlangen hin die Sache versenden und sie dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Stelle ausgeliefert haben.
Bleiben Sie mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als vierzehn Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so sind wir nach Setzung einer Nachfrist von weiteren vierzehn Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn Sie die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigern oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht imstande sind.
Erklären Sie, sie werden die Sache nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf Sie über.

 

VII. Gewährleistung

Wenn Sie ein Verbraucher sind, also eine natürliche Person, die dieses Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrem gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, dann vereinbaren wir mit Ihnen das Folgende:
Wir leisten die gesetzliche Gewähr mit nachfolgenden besonderen Vereinbarungen. Für Sachen, die als gebraucht verkauft sind, verkürzt sich die Gewährleistung auf ein Jahr, es sei denn die Sache ist entsprechend der üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Mangelhaftigkeit verursacht. Das Recht den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung) ist ausgeschlossen. Ebenso haben wir die Wahl, ob wir bei Ihrem Verlangen auf Nacherfüllung den Mangel beseitigen oder eine andere, mangelfreie Sache liefern. Ihre sonstigen Rechte, insbesondere auf Rücktritt vom Vertrag sowie Schadensersatz bleiben erhalten.
Schadensersatz wegen eines Fehlers der Sache leisten wir aber nicht, wenn wir den Mangel nur einfach oder leicht fahrlässig zu vertreten haben.
Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen leisten wir ebenfalls nicht, wenn wir den Mangel nur einfach oder leicht fahrlässig zu vertreten haben.
Soweit wir nach Ziffer 3 und Ziffer 4 zu leisten haben, bestimmt sich unsere Ersatzpflicht im Falle der groben Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den unter Berücksichtigung des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren Schaden, maximal auf das Fünffache des Nettokauf-preises. Vollen Schadensersatz leisten wir aber bei Vorsatz.
Mit allen Käufern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen sind, vereinbaren wir folgendes:
Wir geben die gesetzliche Gewähr mit nachfolgenden besonderen Vereinbarungen. Die Gewährleistungsdauer begrenzen wir auf ein Jahr, es sei denn die Sache ist entsprechend der üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden und hat dessen Magelhaftigkeit verursacht.
Wir treffen die Wahl, ob wir auf unsere Kosten eine mangelfreie Sache nachliefern oder den Fehler beseitigen. Wenn wir nicht nacherfüllen können, so sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Wir ersetzen Ihnen dann die Vertragskosten.
Das Recht den Vertrag rückgängig zu machen oder den Kaufpreis zu mindern haben Sie nicht, es sei denn die Fehlerbehebung schlägt auch nach dem dritten Versuch fehl.
Wenn Sie als Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache an einen Verbraucher weiterverkaufen und Sie die Sache als Folge Ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen mussten oder wenn der Verbraucher deshalb den Kaufpreis gemindert hat, so bleibt es auch nach Ablauf der unter 1. vereinbarten Gewährleistungsdauer bei der Regelung des § 478 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und den Regeln des HGB, insbesondere den Untersuchungs- und Rügepflichten. Wir können aber die Nacherfüllung, die Minderung des Kaufpreises oder den Rücktritt vom Vertrag ablehnen, wenn wir Ihnen einen gleichwertigen Ersatz in Geld (z.B. Rabatte auf künftige Bestellungen) leisten.
Schadensersatz wegen eines Fehlers der Sache leisten wir in allen Fällen aber nicht, wenn wir den Mangel nur einfach oder leicht fahrlässig zu vertreten haben.
Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen leisten wir ebenfalls in allen Fällen nicht, wenn wir den Mangel nur einfach oder leicht fahrlässig zu vertreten haben.
Soweit wir nach Ziffer 5 und Ziffer 6 zu leisten haben, bestimmt sich unsere Ersatzpflicht im Falle der groben Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den unter Berücksichtigung des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren Schaden, maximal auf das Fünffache des Nettokauf-preises. Vollen Schadensersatz leisten wir aber bei Vorsatz.
Sie haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen. Mängel sind innerhalb von 10 Tagen nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Unterlassen Sie die Mitteilung, so gilt die Ware als genehmigt.

 

VIII. Garantie

Wenn wir eine zusätzliche Garantie versprechen, so machen wir das nur schriftlich und ausdrücklich. Insbesondere begründen Beschreibungen der Kaufsache in Prospekten oder der Werbung keine von den gesetzlichen Rechten abweichende Garantie. Ihnen bleibt aber der Nachweis der Vereinbarung vorbehalten.

 

IX. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
Bei vertragswidrigem Verhalten Ihrerseits, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und Sie zur Herausgabe verpflichtet.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht die Bestimmungen des Verbraucherdarlehnsrechts Anwendung finden oder dies ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.
Wenn Sie Kaufmann oder Kauffrau, eine juristischen Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sind, gilt darüber hinaus folgendes:
Sie sind berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; Sie treten uns jedoch bereits jetzt alle For-derungen in Höhe des zwischen uns und Ihnen vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft werden. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung dieser Forderungen sind Sie nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderungen nicht einzuziehen, solange Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommen und nicht im Zahlungsverzug sind. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass Sie die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben machen, die dazugehörigen Unterlagen aushändigen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilen.

Die Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch Sie wird stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Sie verwahren das Miteigentum für uns.

Sie dürfen die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sons-tigen Verfügungen durch Dritte, müssen Sie uns unverzüglich davon benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.

Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Ihr Verlangen freizugeben, als der Wert ihr zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

 

X. Haftung

Schadensersatzansprüche aus Delikt sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
Auch Schadensersatzansprüche aus sonstigem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht oder wir haben eine wesentliche Pflicht des Vertrags verletzt.
Soweit wir nach Ziffer 1 und Ziffer 2 zu leisten haben, bestimmt sich unsere Ersatzpflicht im Falle der groben Fahrlässigkeit der Höhe nach auf den unter Berücksichtigung des Vertragsgegenstandes vorhersehbaren Schaden, maximal auf das Fünffache des Nettokauf-preises. Vollen Schadensersatz leisten wir bei Vorsatz.
Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
Unsere Pflichten nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige, unabdingbare, gesetzliche Haftungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.
Der Schadensersatzanspruch wegen Mängeln der Sache regelt sich, ausschließlich nach den Vereinbarungen unter dem Punkt „Gewährleistung".

 

XI. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11. April 1980 über den Warenkauf (CISG) und sonstiger internationaler Übereinkommen.
Erfüllungsort ist Dernbach.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn Sie Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, an Ihrem Hauptsitz zu klagen.

 

XII. Ware die Kudenspezifisch hergestellt und abgelängt wird

Eine Rücknahme von speziell für Kunden abgelängte oder zugeschnittene bzw. nach Kundenspezifikation angefertigte, gefärbte, gedruckte oder gewebte Ware ist grundsätzlich nicht möglich. Wir übersenden Ihnen gerne zur Begutachtung der Qualität und der Verarbeitung original Muster, die Sie selber prüfen oder prüfen lassen können.

 

XIII. Strumpfwaren / Strumpfhosen

Bitte beachten Sie, dass aus hygienischen Gründen Strumpfwaren, die bereits Hautkontakt hatten / anprobiert wurden - nicht zurückgegeben werden können. Bakterien, Hautpilze, Sporen die nach einer Anprobe im Produkt verbleiben, erlauben es uns nicht, diese Artikel wieder zu verpacken und zu verkaufen; sie müssen vernichtet werden. Unsere Waren sind original verpackt. Der WIDERRUF bezieht sich auf original-verpackte Ware, die wir nach Rückerhalt wieder einlagern und weiterverkaufen können.

 

IX. Sonstiges

Übertragungen Ihrer Rechte und Pflichten aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

 

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